Jörg Geimecke hat sich seit 1985 auf das Straf-, das Sozial- und das Verkehrsrecht bundesweit
spezialisiert. Während er im Strafrecht umfassend tätig ist (Jugendverfahren,
Betäubungsmittel-, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, allg. Delikte, Nebenklage, Schadensersatz,
Zeugen- und Opferschutz), hat er sich im Sozialrecht auf Rentenrecht, Verfahren gegen die Bundesagentur
für Arbeit, Schwerbehinderung und Vorgehen gegen die Berufsgenossenschaft spezialisiert.
Neben Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet er insbesondere auch die zivilrechtlichen Geltendmachung
von Verkehrsunfallschäden gegenüber Haftpflichtversicherungen und vor Gericht. Darüber
hinaus gilt sein Interesse der privaten Berufsunfähigkeitsrente und deren gerichtlicher Geltendmachung.