Kai Jensen ist seit dem Jahre 1985 als Rechtsanwalt tätig. Die Zulassung beim
Kammergericht erfolgte 1990. Von Beginn an erfolgte eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht, die 1994
zum „Fachanwalt für Arbeitsrecht" führte. Seither ist er in nahezu allen
arbeitsrechtlichen Bereichen in Berlin und Brandenburg für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig
geworden.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt einen zweiten Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Seit Anfang des
Jahres 2008 ist er
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er vertritt Mieter und Vermieter
und auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts Verwalter und Wohnungseigentümer.
Weitere Bereiche bilden das Werkvertragsrecht einschließlich des Baurechts sowie das allgemeine Zivilrecht.