Auf dem Gebiet vertreten wir Sie unter anderem bei/in:
– einverständlichen sowie streitigen Scheidungen, Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres
(sog. Härtescheidungen)
– Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Unterhalt der ledigen Mutter,
Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt)
– Regelungen des Sorgerechts einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
– Regelungen des Umgangsrechtes
– Wohnungszuweisungsverfahren sowie Hausratsteilung
– Berechnung des Zugewinnausgleichanspruchs sowie Durchsetzung und die Abwehr
– etwaiger Ansprüche
– Berechnung der Versorgungsausgleichsansprüche sowie die Durchsetzung und Abwehr
etwaiger Ansprüche
– Beratung und Gestaltung von Eheverträgen vor und während der Ehe und im Fall der
Trennung
– Abänderung von Unterhaltstiteln sowie die Anpassung der Unterhaltsansprüche
an geänderte Lebensverhältnisse
– Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
– Kindschaftssachen (Anfechtung der Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft)
– Aufhebung von registrierten Lebenspartnerschaften nebst Folgesachen
– Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften
Ihre zuständige Anwältin
Rechtsanwältin Heidrun Ossmann ›