Auf dem Gebiet vertreten wir Sie unter anderem in:
– zivilrechtliche Geltendmachung von Unfallschäden (PKW, Fahrrad, Fußgänger)
gegenüber
– Kfz-Haftpflichtversicherern, Behörden oder ausländischen Versicherungen; Kontakt zu
Kfz-Sachverständigen, Schmerzensgeld, gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
– Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Vertretung gegenüber dem Landeseinwohneramt und vor
dem Verwaltungsgericht
– Ordnungswidrigkeitenverfahren – auch in Nebengebieten wie Bundesanstalt für Arbeit,
Krankenkassen, Bauaufsicht, Gewerbeamt, Polizei des Bundes, Zoll, Steuerbehörden, etc.
Ihre zuständigen Anwälte:
Rechtsanwalt Jörg Geimecke ›