Auf dem Gebiet vertreten wir Sie unter anderem in:
– Ermittlungsverfahren: frühe Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren, Prüfung von
Einstellungsmöglichkeiten (mit und ohne Buße) und Urteilen ohne Hauptverhandlung
– Jugendstrafverfahren: Kontakt zur Jugendgerichtshilfe, Kontakt zum Täter-Opfer-Ausgleich
– Betäubungsmittelrecht: Therapie statt Strafe, Kontakt zu Drogenberatungsstellen
– Wirtschaftsstrafrecht: Einstellung des Verfahrens gegen Buße, steuerrechtliche Beratung,
Selbstanzeige
– Verkehrsrecht: Übergang ins Strafbefehlsverfahren, Beratung zur Abkürzung von Sperrzeiten
– Nebenklage: Regelung von Schadensersatzzahlungen, Kontakt zur Staatsanwaltschaft,
Adhäsionsverfahren
– Zeugen- und Opferschutz: Kontakt zur zuständigen Abteilung des Landeskriminalamtes,
Betreuung
während des laufenden Prozesses
Ihr zuständiger Anwalt:
Rechtsanwalt Jörg Geimecke ›